Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge der Wils Solutions GmbH mit Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Wils Solutions GmbH, Fabrikstraße 6, 38159 Vechelde („Wils Solutions“, „wir“), und ihren Kundinnen und Kunden („Kunde“) über Leistungen in den Bereichen Website, Social Media, Content, Suchmaschinenoptimierung, Kampagnen, Recruiting-Inhalte, Beratung sowie Software- und Systementwicklung.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
Darstellungen auf unserer Website, insbesondere Pakete und Preise, sind kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Freigabe) zustande. Unsere Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
Der kostenlose Sichtbarkeits-Check, der Website-Schnelltest und Erstgespräche sind unverbindlich und begründen keine Pflicht zur Beauftragung.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, bei Paketen aus der dort genannten Leistungsbeschreibung. Laufende Betreuung (zum Beispiel Social Media, Website-Betreuung, SEO, Google-Profil) erbringen wir als Dienstleistung. Die Erstellung von Software, Websites und anderen abgeschlossenen Arbeitsergebnissen erbringen wir als Werkleistung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Wir schulden die vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere sichern wir keine bestimmte Zahl an Bewerbungen, Anfragen, Aufträgen, Followern, Aufrufen oder Platzierungen in Suchmaschinen und Karten zu. Diese hängen auch von Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können, etwa Angebot, Gehalt, Standort, Markt und den Regeln der Plattformbetreiber.
Leistungen Dritter, insbesondere Werbebudgets bei Google oder Meta, Lizenzen, Domains und Hosting bei Fremdanbietern, sind nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Werbebudgets zahlt der Kunde direkt an den jeweiligen Anbieter.
Wir dürfen zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einsetzen. Wir bleiben gegenüber dem Kunden verantwortlich.
§ 4 Termine und Lieferzusagen
Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder im Lieferkalender als verbindlich bezeichnet sind. Bei den Paketen gelten insbesondere folgende Zusagen:
- Lückenkarte (Analyse) innerhalb von 10 Werktagen nach Vorliegen aller benötigten Zugänge und Informationen,
- schriftlicher Lieferkalender mit Termin und Verantwortung für jede Leistung, im Kundenportal Wils Hub einsehbar,
- erste Inhalte innerhalb von 14 Tagen nach Freigabe des Plans durch den Kunden.
Fristen verlängern sich angemessen, solange der Kunde Mitwirkungspflichten nach § 5 nicht erfüllt oder Freigaben nicht erteilt, sowie bei höherer Gewalt und Störungen bei Plattformen und Dienstleistern, die wir nicht zu vertreten haben.
Antwortzeiten, die wir auf der Website nennen (zum Beispiel Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden, Änderungen werktags meist innerhalb von 48 Stunden), beschreiben unseren üblichen Ablauf und sind keine verbindlichen Fristen, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt uns rechtzeitig die Informationen, Zugänge, Materialien und Ansprechpersonen zur Verfügung, die wir für die Leistung benötigen. Freigaben und angeforderte Materialien liegen uns innerhalb von 7 Kalendertagen nach Anforderung vor, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Freigaben erteilen darf.
Für Foto- und Videoaufnahmen sorgt der Kunde dafür, dass die gezeigten Beschäftigten und sonstigen Personen eingewilligt haben, auch in die Nutzung als Referenz nach § 10, und dass wir die Drehorte betreten dürfen. Wir stellen dafür auf Wunsch Vorlagen bereit. Für Drohnenflüge holen wir die erforderlichen Genehmigungen ein; der Kunde unterstützt uns, soweit dafür die Zustimmung von Grundstückseigentümern nötig ist.
Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder er sie nutzen darf.
§ 6 Freigaben
Inhalte veröffentlichen wir nur nach Freigabe durch den Kunden, in der Regel über das Kundenportal Wils Hub. Eine automatische Freigabe nach Fristablauf erfolgt nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich gewählt hat.
Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die inhaltliche Verantwortung für die Veröffentlichung, insbesondere für die Richtigkeit von Angaben zu seinem Unternehmen, seinen Leistungen und Preisen. Eine Rechtsberatung, etwa zu Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrecht, ist nicht Teil unserer Leistung.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Monatliche Vergütungen sind jeweils zu Beginn des Leistungsmonats fällig. Einmalige Leistungen rechnen wir nach Fertigstellung ab, bei Software- und Projektleistungen nach den im Angebot vereinbarten Etappen oder Abschlägen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringen wir nach Absprache zu den im Angebot genannten Sätzen oder nach gesonderter Vereinbarung.
Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, dürfen wir weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Pakete mit fester Laufzeit (zum Beispiel Wirkungsprogramm und Digital Partner) laufen für die im Angebot genannte Zeit, in der Regel 12 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Beim 90-Tage-Start beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Danach ist der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Wechselt der Kunde bis zum 90. Tag in ein Paket mit fester Laufzeit, schreiben wir ihm die Analysegebühr gut.
Umsetzungsversprechen und Sonderkündigung: Fehlt nach 90 Tagen nachweislich eine Leistung aus dem gemeinsam freigegebenen Plan, die wir zu vertreten haben, und holen wir sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer Aufforderung in Textform nach, kann der Kunde den Vertrag zum Ende des dritten Vertragsmonats ohne Restlaufzeit kündigen. Voraussetzung ist, dass der Kunde seine Freigaben und Materialien nach § 5 rechtzeitig geliefert hat.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 9 Rechte an Arbeitsergebnissen
Software und Code: Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an der für ihn entwickelten Software das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, sie zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln oder durch Dritte weiterentwickeln zu lassen. Wir übergeben den Quellcode und die zum Betrieb nötige Dokumentation.
Ausgenommen sind unsere allgemeinen Bausteine, also Komponenten, Vorlagen, Werkzeuge und Know-how, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben oder in mehreren Projekten einsetzen, sowie das Kundenportal Wils Hub. Daran erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht, soweit er sie für die gelieferte Software benötigt. Open-Source-Komponenten und Software Dritter unterliegen deren Lizenzbedingungen.
Fotos, Videos und Texte: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten und an ihn ausgelieferten Fotos, Videos, Grafiken und Texten ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Zwecke seines Unternehmens, auch nach dem Ende der Zusammenarbeit. Die Herausgabe von Rohmaterial und Projektdateien schulden wir nur, wenn dies vereinbart ist.
Konten und Zugänge: Social-Media-Konten, Google-Unternehmensprofil, Domains, Analyse- und Werbekonten laufen auf den Namen des Kunden oder werden ihm auf Verlangen übertragen. Wir erhalten nur die für die Leistung nötigen Berechtigungen.
Übergabe: Endet die Zusammenarbeit, erhält der Kunde ein Übergabe-Paket mit seinen Zugängen, einem Archiv seiner Inhalte, den für ihn erstellten Vorlagen und der Dokumentation seiner Strategie, und wir geben unsere Berechtigungen zurück.
§ 10 Referenzen
Wir dürfen den Kunden als Referenz nennen und unsere Arbeit für ihn zeigen, auch nach dem Ende der Zusammenarbeit. Das umfasst insbesondere:
- Name, Logo und Branche des Kunden, etwa in Kundenlisten und Logo-Laufbändern,
- die für den Kunden erstellten und veröffentlichten Arbeitsergebnisse, zum Beispiel Websites, Beiträge, Fotos, Videos und Drohnenaufnahmen,
- Screenshots, Geräte-Mockups und Vorher-Nachher-Vergleiche,
- eine Beschreibung des Projekts, der Aufgabe und unseres Vorgehens, auch als Fallbeispiel (Case Study),
auf unserer Website, in sozialen Medien, in Angeboten, Präsentationen, Pressemitteilungen und Wettbewerbsbeiträgen.
Kennzahlen und Ergebnisse unter Nennung des Kunden (zum Beispiel Zahl der Bewerbungen, Aufrufe oder eingesparte Arbeitsschritte) sowie Zitate veröffentlichen wir nur mit Zustimmung des Kunden in Textform. Ohne Namensnennung, also so, dass der Kunde nicht erkennbar ist, dürfen wir Kennzahlen und Erkenntnisse aus dem Projekt verwenden.
Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, interne Daten und nicht öffentliche Bereiche von Software zeigen wir nicht oder nur unkenntlich gemacht.
Personen zeigen wir nur, wenn deren Einwilligung auch die Nutzung als Referenz umfasst. Der Kunde holt diese Einwilligung bei seinen Beschäftigten mit ein (§ 5); wir stellen dafür eine Vorlage bereit.
Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen, auch nur für einzelne Inhalte. Wir berücksichtigen den Widerspruch für künftige Veröffentlichungen und entfernen die Inhalte aus Kanälen, die wir selbst verwalten, innerhalb angemessener Frist. Bereits gedruckte oder verbreitete Materialien sind ausgenommen.
§ 11 Abnahme und Mängel bei Werkleistungen
Werkleistungen, insbesondere Software und Websites, nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. Wir stellen prüfbare Zwischenstände bereit. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Ergebnis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung unter Angabe wesentlicher Mängel ablehnt oder es produktiv nutzt. Wir weisen bei der Bereitstellung auf diese Folge hin.
Bei Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, außer bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und im Rahmen einer Garantie.
§ 12 Hosting, Wartung und Backups
Übernehmen wir Hosting oder Wartung, spielen wir Updates ein und erstellen regelmäßig Backups im vereinbarten Umfang. Fällt eine Website oder Anwendung aus oder geht etwas kaputt, stellen wir den letzten gesicherten Stand aus dem Backup wieder her.
Eine bestimmte Verfügbarkeit sichern wir nur zu, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Ausfälle bei Rechenzentren, Plattformen oder Fremdsoftware, die wir nicht zu vertreten haben, gelten nicht als Mangel unserer Leistung.
§ 13 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
Für Entscheidungen von Plattformbetreibern, etwa die Sperrung von Konten, die Ablehnung von Anzeigen oder Änderungen an Suchergebnissen, haften wir nicht, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Ende des Vertrags hinaus.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa Anfragen oder Bewerbungen im Wils Hub, schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Wils Solutions GmbH.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Kostenloser Check